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Stiftung Warentest: Nahrungsergänzung für Männer

Dr. Martin Müller • Feb. 08, 2023

Ein kurzer Kommentar zum aktuellen Testbericht


Die Stiftung Warentest hat 17 Nahrungsergänzungsmittel für Männer getestet, mit diesem Ergebnis: "Sie sind bestenfalls überflüssig, schlimmstenfalls riskant." Alle Produkte wurden als "überflüssig" eingestuft, 9 davon zusätzlich mit "überdosiert und teils unzureichend gekennzeichnet" und 7 davon sogar "mit gravierenden Mängeln" bewertet. [Quelle: test 2/2023, Seite 86 ff.]


Die Deutlichkeit dieser Aussagen hat mich überrascht und ich habe mir deshalb heute (08.02.2023) in einer freien Zeit den Test genauer angesehen und möchte dazu ganz schnell ein paar Fragen in den Raum stellen:



1.


Die Präparate wurden grundsätzlich als "
überflüssig" bewertet, weil nach Ansicht von Stiftung Warentest der "Nutzen für die Zielgruppe aus ernährungswissenschaftlicher und ernährungsmedizinischer Sicht nicht belegt" ist. Alle Produkte enthalten aber Zink und/oder Selen und diese Mineralstoffe dürfen mit wissenschaftlich anerkannten und gesetzlich zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims) beworben werden: Zink trägt zu einer normalen Fruchtbarkeit, einer normalen Reproduktion und zur Erhaltung eines normalen Testosterinspiegels im Blut bei. Selen trägt zu einer normalen Spermabildung bei.


Warum soll der Nutzen von Produkten mit gesetzlich zugelassenen Health Claims nicht belegt sein?



2.


15 der 17 Produkte überschreiten nach Ansicht von Stiftung Warentest bei einzelnen Vitaminen und Mineralstoffen die "
behördlich empfohlenen Höchstmengen".

Warum wurden bei der Bewertung der Vitamin-und Mineralstoffgehalte nur die "behördlich empfohlenen Höchstmengen" des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) als Bewertungsmaßstab verwendet?


Es handelt sich dabei nur um Empfehlungen. Dieser Bewertungsmaßstab hat keine gesetzliche Grundlage. Es gibt gesetzlich geregelte Höchstmengen in einzelnen europäischen Ländern, aber nicht in Deutschland.


Warum wurde nicht darauf hingewiesen oder erläutert, dass es in der EU keine einheitlich geregelten gesetzlichen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln gibt?

Warum wurden nicht auch gesetzliche Regelungen berücksichtigt, z.B. aus Österreich oder der Schweiz?




Meine erste Stellunganhme zu diesem Testbericht:


Mit einem umfangreicheren Bewertungsmaßstab, der die etwas komplexe, weil uneinheitliche, derzeit geltende Gesetzeslage berücksichtigt, hätte Stiftung Warentest ein positiveres Bewertungsergebnis erhalten.


Es finden sich sinnvolle Anregungen im Testbericht, wie z.B. im Hinblick auf die stärkere Berücksichtigung von Verbraucherhinweisen und den "vernünftigen" Zusatz von Pflanzenstoffen.



Vielleicht schreibe ich später noch genauer über dieses Thema, wenn ich Zeit habe.


Wenn Sie dazu Fragen haben, dann können Sie sich zwischenzeitlich gerne bei mir melden.



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Wieder mal aus gegebenem Anlass ein paar Gedanken zur Verkehrsfähigkeit: Bei Rot und Grün ist an der Verkehrsampel die Sache klar und eindeutig. Interessant wird es bei Gelb. Kann man dann noch über die Kreuzung fahren oder lieber nicht? Und, etwas schneller fahren als erlaubt macht eigentlich auch mehr Spass, aber natürlich nicht mit 100 km/h durch die Ortschaft und am Kindergarten vorbei. Bei der Inverkehrbringung von Produkten ist es auch so. Wirklich spannend ist es nur im gelben Bereich und wenn man grundsätzlich "etwas schneller" unterwegs ist. Wollen Sie auch bei Gelb mit einer ordentlichen Geschwindigkeit über die Kreuzung fahren? Dann sollten Sie wissen, was man als Inverkehrbringer von Lebensmitteln so tun kann, ohne gleich ein "Fahrverbot" zu riskieren. Es gibt für Lebensmittelunternehmen mögliche Bewertungsspielräume. Aber, wie hoch ist das Risiko? Sie sollten sich beraten lassen, von jemanden, der die Wegstrecke kennt und die Verkehrslage einschätzen kann.
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