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Entgiften verboten, Fasten erlaubt ?

Dr. Martin Müller • Feb. 19, 2023

Gedanken zum Thema "Detox" und zur bevorstehenden Fastenzeit


Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) schreibt:

"Heilfasten hat eine jahrtausendalte Tradition und zielt darauf ab, Körper, Geist und Seele zu reinigen. Es wird sowohl zur Gesundheitsprävention als auch zur Therapie bei bestimmten Krankheiten angewendet. (...) Vorteilhafte Effekte des Heilfastens sind bei bestimmten Krankheiten, beispielsweise für das Metabolische Syndrom, chronische Entzündungen oder psychosomatische Krankheiten wissenschaftlich belegt. (...)" [https://www.dge.de/presse/pm/heilfasten-basenfasten-intervallfasten/]


An anderer Stelle erklärt uns die DGE:

"Eine Reinigung des Körpers von Schadstoffen ist aus wissenschaftlicher Sicht nicht nötig, (...) Ein gesunder menschlicher Körper kann sich selbst „reinigen" (...) Für die Wirkung sogenannter Entgiftungs- oder Detox-Diäten fehlen bisher wissenschaftliche Nachweise."

[https://www.dge.de/ernaehrungspraxis/diaeten-fasten/entgiftungsdiaeten/]


Heilfasten zielt also darauf ab, sich zu reinigen und die Effekte sind wissenschaftlich belegt. Eine Reinigung des Körpers von Schadstoffen ist aber nicht nötig und wenn man dazu eine Diät durchführt, dann fehlen die wissenschaftlichen Nachweise.


Sehen Sie hier auch einen Widerspruch, oder vergleiche ich Äpfel mit Birnen?


Weil eben nach offizieller Ansicht angeblich ein wissenschaftlicher Nachweis fehlt, haben deutsche Gerichte schon mehrmals entschieden, dass die Angaben "Detox", "Entgiftung" oder "Entschlackung" im Zusammenhang mit Lebensmitteln unzulässige gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) sind.


Wenn "Entgiften" verboten ist, wie ist dann das Thema "Fasten" lebensmittelrechtlich einzuordnen?


  • Können kommerzielle Mitteilungen über einen Verzicht von bestimmten Lebensmitteln, also Werbung mit dem Thema "Fasten", und daraus folgende Vorteile als unzulässige gesundheitsbezogene Angaben über die betreffenden Lebensmittel eingestuft werden?


  • Sind Lebensmittel zur Begleitung oder Unterstützung einer Fastenkur zulässig, wenn keine weiteren, oder nur allgemeine oder spezielle gesundheitsbezogene Angaben gemacht werden?


  • Und, können kommerzielle Mitteilungen über die Nachteile eines übermäßigen Verzehrs von bestimmten Lebensmitteln, als unzulässige Angaben eingestuft werden, weil diese auf Veränderungen von Körperfunktionen Bezug nehmen, die beim Verbraucher Ängste auslösen oder daraus Nutzen ziehen könnten?


In diesem Jahr beginnt die Fastenzeit am 22. Februar und dauert bis Ostern. Diese 40 Tage kann man nutzen, um völlig oder teilweise auf bestimmte Dinge zu verzichten und um das Thema "Fasten und Entgiften" mal ganz praktisch zu erfahren.


Man könnte sich dabei auch für eine gewisse Zeit dem Einfluss diverser regulatorischer Vorgaben entziehen, quasi ein "Regulatory Detox" durchführen, sich damit mental reinigen und danach gestärkt an Körper, Geist und Seele und mit neuen, guten Ideen wieder an die Arbeit gehen.


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Wieder mal aus gegebenem Anlass ein paar Gedanken zur Verkehrsfähigkeit: Bei Rot und Grün ist an der Verkehrsampel die Sache klar und eindeutig. Interessant wird es bei Gelb. Kann man dann noch über die Kreuzung fahren oder lieber nicht? Und, etwas schneller fahren als erlaubt macht eigentlich auch mehr Spass, aber natürlich nicht mit 100 km/h durch die Ortschaft und am Kindergarten vorbei. Bei der Inverkehrbringung von Produkten ist es auch so. Wirklich spannend ist es nur im gelben Bereich und wenn man grundsätzlich "etwas schneller" unterwegs ist. Wollen Sie auch bei Gelb mit einer ordentlichen Geschwindigkeit über die Kreuzung fahren? Dann sollten Sie wissen, was man als Inverkehrbringer von Lebensmitteln so tun kann, ohne gleich ein "Fahrverbot" zu riskieren. Es gibt für Lebensmittelunternehmen mögliche Bewertungsspielräume. Aber, wie hoch ist das Risiko? Sie sollten sich beraten lassen, von jemanden, der die Wegstrecke kennt und die Verkehrslage einschätzen kann.
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