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EU-Recht und nationale Regelungen

Dr. Martin Müller • Apr. 15, 2023

Insekten als Lebensmittel -

Ein aktuelles Beispiel für nationale Sonderregelungen


Viele denken, dass in der EU einheitliche Regelungen gelten und es ja den europäischen Binnenmarkt gibt und man nur die EU-Verordnungen beachten muss und dann kann man Lebensmittel-Erzeugnisse ohne Probleme in ganz Europa verkaufen.


Grundsätzlich stimmt das, aber es gibt auch immer wieder nationalstaatliche Regelungen, die beachtet werden müssen.


Ein aktuelles Bespiel:


Die italienische Regierung will die Verwendung von vier verschiedenen aus Insekten gewonnenen Mehlsorten zusätzlich regeln, nachdem die Europäische Union kürzlich deren Verkauf für den menschlichen Verzehr genehmigt hat. Es wurden vier Erlasse verabschiedet, die Mehl aus Grillen, Wanderheuschrecken, Mehlwürmern und Larven betreffen.


Die Verwendung von Insektenmehl in bestimmten Lebensmitteln, wie Pizza und Pasta, soll verboten werden und die Hersteller sollen verpflichtet werden, auf dem Etikett deutlich darauf hinzuweisen, wenn ein Produkt Insektenmehl enthält.


Aus Ungarn kommen auch Informationen über zusätzliche nationale Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel, die Insekten enthalten.


Wie ist die Lage in Deutschland?


Ich sehe heute keine Hinweise für eine geplante deutsche Sonderregelung zur deutlicheren Kennzeichnung von Insektenbestandteilen in Lebensmitteln.


Der deutsche Verbraucher muss also in Zukunft etwas genauer hinsehen, wenn er den Zusatz von Insekten in einem Lebensmittel erkennen und diese Produkte vermeiden will.


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Wieder mal aus gegebenem Anlass ein paar Gedanken zur Verkehrsfähigkeit: Bei Rot und Grün ist an der Verkehrsampel die Sache klar und eindeutig. Interessant wird es bei Gelb. Kann man dann noch über die Kreuzung fahren oder lieber nicht? Und, etwas schneller fahren als erlaubt macht eigentlich auch mehr Spass, aber natürlich nicht mit 100 km/h durch die Ortschaft und am Kindergarten vorbei. Bei der Inverkehrbringung von Produkten ist es auch so. Wirklich spannend ist es nur im gelben Bereich und wenn man grundsätzlich "etwas schneller" unterwegs ist. Wollen Sie auch bei Gelb mit einer ordentlichen Geschwindigkeit über die Kreuzung fahren? Dann sollten Sie wissen, was man als Inverkehrbringer von Lebensmitteln so tun kann, ohne gleich ein "Fahrverbot" zu riskieren. Es gibt für Lebensmittelunternehmen mögliche Bewertungsspielräume. Aber, wie hoch ist das Risiko? Sie sollten sich beraten lassen, von jemanden, der die Wegstrecke kennt und die Verkehrslage einschätzen kann.
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